Zwischen Friedhof und Kindergarten soll ein Gemeinschaftsgarten entstehen
Unwissenheit bei Stadtdorfkümmerern?
Über die Berichterstattung des Stadtdörferprojekts in Leiselheim in der Wormser Zeitung zeigte sich der Landtagsabgeordnete Jens Guth mehr als verwundert.
„Die Voraussetzung zur Beantragung der Fördergelder - auch der Kleinmaßnahmen (5000€) - ist die Einreichung und Anerkennung des Stadtteilentwicklungskonzepts - also wie soll sich der Stadtteil zukünftig entwickeln. Dazu gehört auch bspw. der Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden etc. Von unseren 13 Stadtteilen liegen bislang 3 Stadtteilkonzepte vor, die sich aktuell in Prüfung durch die ADD befinden. Die Prüfung wird voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen. Die übrigen Stadtteilentwicklungskonzepte wurden seitens der Stadtverwaltung sukzessive bis Ende des Jahres 2023 angekündigt.“, informierte der Abgeordnete erneut die Leiselheimer Genossinnen und Genossen, die aufgrund der Diskussionen im Ortsbeirat nachgefragt hatten.
Für Kleinmaßnahmen könne ein Budget bis zu 5.000 Euro Zuwendung pauschal beantragt werden. Die Mittel könnten für Kleinprojekte, die dem allgemeinen Zweck der Stärkung und Entwicklung der jeweiligen Stadtdörfer dienen, genutzt werden. Die Mittelverwendung sei im Rahmen des Verwendungsnachweises zu belegen. Die entsprechenden Unterlagen würden von der ADD zur Verfügung gestellt. Größere Maßnahmen wie Dorfgemeinschaftsplätze oder ähnliche Projekte könnten bis zu 90 Prozent vom Land gefördert werden, müssten aber vom Stadtrat beschlossen werden. Dies sei die mittlerweile allseits bekannte Vorgehensweise.