zur Ortsbeiratssitzung am 08.03.2016
Aufgrund der geltenden Rechtslage besteht ein bundesweiter Rechts-anspruchs auf Kinderbetreuung seit dem 01.08.2013.
Die Anfragensteller haben hierzu insbesondere bzgl. der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (U3) am 10.04.2014 u. a. gemeinsam mit dem Träger und der Leitung der ortsansässigen evangelischen integrativen Kindertagesstätte Bartimäus, dem Fachdezernenten Waldemar Herder nebst Vertretern der zuständigen Bereiche der Stadtverwaltung Worms und dem Ortsvorsteher nach Möglichkeiten für eine rechtslagenkonforme Betreuung gesucht. Hierbei wurde Seitens des Träger, vertreten durch Herrn Pfarrer Fischer bzgl. der Betreuung der U3 Kinder auf die Evang. Kindergarten im benachbarten Pfiffligheim verwiesen. Von Seiten der Vertreter der Stadtverwaltung wurde in diesem Zusammenhang auf die Kindergärten im benachbarten Pfeddersheim verwiesen.
Es wird hierzu festgestellt, dass die Leiselheimer Kindertagesstätte und der Evang. Kindergarten Pfiffligheim seither ebenfalls keine anbietet keine U3-Betreuung. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls festgestellt, dass zwischenzeitlich die 4 Kindertagesstätten in Pfeddersheim kontingentlos bzw. -arm sind und Kinder (über 3) u.a. auch in der Kindertagesstätte Leiselheim betreut werden.
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Auskunft:
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Inwieweit von Seiten der Stadt der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung der Kinder der Vororte- insbesondere Leiselheim – angedacht ist?
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Wann eine U3-Betreuung im Evangelischen Kindergarten Pfiffligheim möglich sein wird?
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Inwieweit ein Ausbau der Leiselheimer Kindertagesstätte auf dem benachbarten ungenutzten Friedhofausbaugelände Leiselheim ggf. in Kooperation mit der Evangelischen Gesamtgemeinde bzw. Evangelischen Kirche Hessen-Nassau möglich ist?